Im Rahmen der rechtlichen Umsetzung des HinweisgeberInnen-Schutzgesetzes (HSchG) ermöglicht die OeNPAY anonyme Meldungen im Sinne dieses Gesetzes. Dieser Meldeweg steht sowohl Internen als auch Externen Betroffenen offen und ist für den Adressaten der Meldung nicht nachverfolgbar!